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LUST & SCHUTZ
Schwanger - was nun?

Die Entscheidung
Die rechtliche Situation
Wer darf einen Schwangerschaftsabbruch durchführen?
Notfallverhütung –Die "Pille danach"
Erleichtert und traurig zugleich?
Methoden des Schwangerschaftsabbruches
Adoption

Ungewollt schwanger zu werden, bedeutet für jede Frau eine schwierige und belastende Situation. Desto weniger Druck sie von der Gesellschaft, dem Partner, Familienangehörigen und Freunden erfährt, desto besser kann sie ihre unabhängige Entscheidung fällen und die individuellen Umstände berücksichtigen und abwägen. Wichtig und hilfreich ist es, wenn der Partner in den Verlauf des Prozesses integriert wird. Letztendlich bleibt es jedoch eine eigenverantwortliche Entscheidung der Frau!

Jeder sexuell aktive Mensch sollte sich verantwortungsbewusst rechtzeitig um eine passende Verhütungsmethode kümmern! Wir wollen an dieser Stelle keinesfalls zum Schwangerschaftsabbruch aufrufen! Dennoch erscheint es uns wichtig, zu dieser häufig tabuisierten Wahlmöglichkeit Informationen zur Verfügung zu stellen.


Die Entscheidung

In dieser Situation gibt es viele, die sich berufen fühlen, Ratschläge zu geben – gefragt oder ungefragt, hilfreich oder nicht. Wichtig ist das Gefühl, mit allen Fragen, Sorgen und Ängsten nicht allein gelassen zu sein. Eine wichtige Entscheidung muss getroffen werden, die nicht leicht fällt. Auch der Partner ist von einer ungewollten Schwangerschaft betroffen und sollte sich verantwortungsbewusst an einer Entscheidungsfindung beteiligen, jedoch ohne Druck auszuüben.

Ob man sich nun für das Kind oder für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet - es ist wichtig, sich jemandem anzuvertrauen, um sich der eigenen Entscheidung sicher zu werden. Teenager, die ungewollt schwanger sind, neigen zur Unentschlossenheit und schieben die Entscheidung oft immer wieder auf - das ist ganz natürlich und verständlich.

In Oberösterreich gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Einrichtungen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Du kannst dich aber auch an uns wenden => Lovetour-Beratung - Wir helfen gerne und können dir auch geeignete Beratungsstellen in deiner Nähe nennen.

Falls du also ungewollt schwanger bist - oder eine Freundin dir dies anvertraut, bitte sucht (alleine, mit Partner oder mit FreundIn) sobald wie möglich eine Beratungsstelle auf, die euch auch nach der gefällten Entscheidung weiter berät und euch weitere Unterstützung bieten kann. Diese Beratungsstellen sind alle anonym, kostenlos und vertraulich - von deinem/eurem Besuch erfährt also niemand etwas!


Die rechtliche Situation

In Österreich gilt die so genannte Fristenlösung, die besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) straflos ist, wenn er innerhalb einer gewissen Frist, der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft vorgenommen wird. Der Beginn der Schwangerschaft ist im Gesetz mit der abgeschlossenen Einnistung der befruchteten Eizelle definiert, welche etwa 3 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regel stattfindet. Somit ist ein Abbruch in Österreich bis zur 16. Schwangerschaftswoche, d.h. gerechnet ab dem 1. Tag der letzten Regel legal.
Siehe auch: www.gynmed.at

Die meisten Ärzte in Österreich führen Abbrüche jedoch nur bis zur 10. oder 12. Schwangerschaftswoche durch. Allerdings werden die allermeisten Abbrüche vor der 9. Woche durchgeführt, oft sogar vor der 7. Woche. Nur in seltenen Fällen kommt eine Frau nach der 10. Woche zu einem Abbruch. Ein Arzt darf nicht ohne Einwilligung der Schwangeren eine Schwangerschaft abbrechen, außer der Abbruch dient zur Rettung der Schwangeren aus einer Lebensgefahr und deren Zustimmung kann nicht rechtzeitig eingeholt werden.

Laut Gesetz darf ein Mädchen ab dem 14. Lebensjahr selbst über einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden, ohne dabei die Eltern oder Erziehungsberechtigten mit einbeziehen zu müssen, sofern es einsichts- und urteilsfähig ist. Allerdings wird dies auch immer mit der medizinischen Einrichtung zu klären sein, die den Abbruch vornimmt. Falls die ärztliche Beratung der Einrichtung es im Einzelfall für nötig hält die Eltern in das Entscheidungsgespräch einzubinden, würde dies erläutert und im Beratungsgespräch geklärt werden. Voruntersuchungen zum Schwangerschaftsabbruch finden immer am Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 11.00 und 13.30 Uhr ohne Termin in der Gyn-Ambulanz im AKH Linz statt, Tel.: 0732/7806-2227.

Die Kosten für einen Abbruch werden in Österreich nicht von der Krankenkasse übernommen, außer es gibt einen medizinischen Grund für den Abbruch. Eine Auflistung der Kosten in den verschiedenen Institutionen finden Sie auf der Homepage: www.abtreibung.at
Die Kosten des chirurgischen Eingriffs betragen € 403,- und sind bei der Voruntersuchung zu bezahlen.

Wenn möglich sollte zur Voruntersuchung eine Schwangerschaftsbestätigung vom Hausarzt oder Gynäkologen/in mitgenommen werden. Falls ein chirurgischer Abbruch vorgenommen wird, bitte auch einen Blutgruppenausweis mitnehmen.

Wer darf einen Schwangerschaftsabbruch durchführen?

Eine Abtreibung darf nur von einem Facharzt durchgeführt werden, nach vorhergehender ärztlicher Beratung über den medizinischen Eingriff. Die Beratung ist anonym, kostenlos und vertraulich. Die Frau kann sich im Verlauf dieses Gesprächs auch noch anders entscheiden und das Kind behalten, auch die Möglichkeit einer Adoption steht offen – oder es wird ein Termin für den Abbruch vereinbart. Bis zur letzten Sekunde vor dem Abbruch kann die Frau ihre Meinung ändern und das Kind doch bekommen.


Notfallverhütung –Die "Pille danach"

Die "Pille danach" (Notfallverhütung) bietet die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft maximal 72 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr zu verhindern, z.B. wenn ein Kondom geplatzt ist, etc.

Die Wirksamkeit der „Pille danach“ beträgt bei Einnahme 12 Stunden nach dem Verhütungsfehler  ca. 90 %, 48 – 72 Stunden danach nur mehr ca. 60 %. Darum ist es wichtig, schnell zu handeln.
Die Wirkungsweise liegt in der Verzögerung oder Unterdrückung des Eisprungs. Wenn es nach der Einnahme der Pille danach im gleichen Zyklus nochmals zu einem Verkehr kommt, muss unbedingt ein Kondom verwendet werden, weil die Frau sonst schwanger werden kann. Die Pille danach wirkt nur kurzfristig und hat keine Langzeitwirkung.

Die „Pille danach“ hat keinen Einfluss auf eine bereits bestehende Schwangerschaft.

Diese Notfallverhütung enthält nur wenige Hormone und ist sehr gut verträglich. Allerdings ist sie nicht so wirksam, wie eine zuverlässige Verhütung mit Pille, Nuva-Ring, Pflaster oder Spirale. Deshalb ist sie nicht als regelmäßige Verhütungsmethode zu empfehlen. Der eigene Zyklus wird regelmäßig weiterlaufen und einsetzen.

Wenn die Regel nicht kommen sollte, dann sollte man umgehend einen Schwangerschaftstest machen, weil die Wahrscheinlichkeit hoch ist, trotzdem schwanger zu sein, wenn man kurz vor oder während des Eisprunges ungeschützten Sex hatte. In diesem Fall sollte man den Frauenarzt oder die Frauenärztin aufsuchen.

Erhältlich ist die "Pille danach" rezeptfrei in jeder Apotheke. Die Kosten in der Apotheke liegen bei ca. € 13,--. In Österreich sind zwei Präparate auf dem Markt: Vikela® und Postinor®.

Weitere Informationen auf der Homepage der WHO:
www.who.int

Erleichtert und traurig zugleich?

Das Ende einer ungewollten Schwangerschaft kann von verschiedenen Gefühlen begleitet sein und bedeutet oft eine große Erleichterung und Befreiung. Doch ein Schwangerschaftsabbruch heißt auch immer Abschiednehmen und ruft somit möglicherweise Gefühle von Trauer hervor. Auch Schuldgefühle können auftreten, manchmal erst zu einem viel späteren Zeitpunkt. Auch das ist völlig normal.

Wie schon vor der Entscheidung können auch nach dem Abbruch widersprüchliche Gefühle auftreten - Ungewissheit, ob man richtig entschieden hat, Enttäuschung, etc. Egal, wie viel Zeit vergangen ist – es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine Beratungsstelle aufzusuchen, um das Gefühlschaos und die ganz persönlichen Erfahrungen verstehen und verarbeiten zu können.


Methoden des Schwangerschaftsabbruches

Es gibt in Österreich verschiedene zugelassene Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs, die nur in bestimmten Krankenanstalten, Ambulatorien und Kliniken in den Bundesländern vorgenommen werden. Informationen dazu gibt es bei uns, bei den einzelnen Beratungsstellen oder beim Frauenarzt/ärztin (GynäkologIn).

1. Absaugmethode (Saugcurettage):
Dieser Eingriff ist ab Ende der 6. Schwangerschaftswoche nach einer gynäkologischen Untersuchung möglich und dauert wenige Minuten. Meist unter Vollnarkose oder auch unter örtlicher Betäubung des Muttermundes wird der Muttermund leicht gedehnt. Mit einem stumpfen Röhrchen werden Schwangerschaftsgewebe und Schleimhaut aus der Gebärmutter abgesaugt.

2. Curettage:
Bei dieser Methode werden mit einem kleinen löffelförmigen Instrument unter Vollnarkose Schwangerschaftsgewebe und Schleimhaut aus der Gebärmutter entfernt.

3. Abtreibungspille - Mifegyne:
Diese Methode des Schwangerschaftsabbruchs ist in Oberösterreich  bis zur 7. Schwangerschaftswoche im AKH in Linz durchführbar, im Gynmed Ambulatorium in Wien auch bis zur 9. Schwangerschaftswoche. Diese Methode kann auch sehr früh in der Schwangerschaft angewendet werden, wenn noch kein Fruchtsack im Ultraschall sichtbar ist.
Dies erleichtert oft die psychische Verarbeitung der Situation beträchtlich.

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch schluckt die Frau eine Pille (Mifegyne) und zwei Tage später eine weitere (Prostaglandin). Eine Entscheidungsänderung nach der ersten Einnahme ist jedoch nicht mehr möglich. Nach Einnahme der 2. Pille setzt eine Blutung ein.
Weitere Informationen dazu:
www.gynmed.at
www.abtreibung.at

Adoption

In Österreich gibt es viel mehr Paare, die sich ein Kind wünschen, als Kinder, die zur Adoption freigeben werden.

Die Entscheidung zur Freigabe des Kindes nach der Geburt ist für jede Frau eine sehr schwierige Entscheidung. Ein Kind bis zur Geburt im eigenen Körper heranwachsen zu spüren und es dann anderen Menschen anzuvertrauen, erleben die meisten Frauen als schwierigste Entscheidungsvariante bei einer ungewollten Schwangerschaft, die oft von Schuldgefühlen begleitet ist. Auch hier steht der Frau/dem Paar jederzeit die Möglichkeit offen, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Grundsätzlich bleibt die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe bis nach der Geburt offen. Kommt das Kind zu den Adoptiveltern, gibt es nochmals eine Frist von 6 Monaten; während dieser Zeit kann die Adoption von beiden Seiten (Adoptiveltern und leibliche Mutter) rückgängig gemacht werden. Erst nach Ablauf dieser Frist wird ein Adoptivvertrag ausgestellt.

Es gibt verschiedene Formen der Adoption, je nach gewünschter Kontaktmöglichkeit zwischen der Mutter, den Adoptiveltern und dem Kind. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Kind zu Pflegeeltern oder in ein Heim zu geben. Die Entscheidung zur Adoption, zu Pflegeeltern oder Heimen kann mit den zuständigen Stellen auf jedem Jugendamt abgesprochen werden.


 
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PGA - Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit