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Die rechtliche Situation in Österreich
Jugendschutz und Volljährigkeit
Diskriminierung und Ausgrenzung
Formen der Prostitution
Der Begriff Prostitution leitet
sich aus dem Lateinischen "prostare" (= sich anbieten) ab.
Prostituierte sind Menschen, die sexuelle
Dienstleistungen gegen Geld oder auch materielle und nicht materielle
Annehmlichkeiten anderen Menschen anbieten oder verkaufen. Mit Liebe hat
eine solche sexuelle Dienstleistung nichts zu tun. Männer, die das
Angebot von Prostituierten annehmen, werden im deutschen Sprachraum "Freier"
genannt.
Manchmal werden junge Männer von Freunden
oder Verwandten rund um den 18. Geburtstag auf einen Bordellbesuch
eingeladen. Dahinter steckt häufig der eigene Voyeurismus
des Einladenden, und deshalb sollte sich keiner gezwungen oder unter Druck
gesetzt fühlen, unbedingt mal ein Bordell zu besuchen bzw. einen
solchen Service in Anspruch zu nehmen.
Prostitution ist eine der ältesten Tätigkeiten
der Welt und schwankte schon immer zwischen Anerkennung und Ablehnung.
Historische Überlieferungen dazu gibt es bereits
vor über 3000 Jahren, in Form der Tempelprostitution, der griechischen
Hetären, der indischen Kamasutra-Meisterinnen, der Geishas in Japan,
Marketenderinnen, Kurtisanen, etc.
Die rechtliche Situation in Österreich
Prostitution wird in allen Ländern dieser
Erde unterschiedlich gesetzlich geregelt. In Österreich ist Prostitution
unter bestimmten gesetzlichen Bestimmungen legal und
wird als selbstständige Tätigkeit bezeichnet. Wir sprechen hier
immer von freiwilliger Prostitution von Erwachsenen – Kinderprostitution
und Zwangsprostitution sind weltweit verboten und strafbar!
Prostituierte sind in Österreich gesetzlich
dazu verpflichtet, sich registrieren zu lassen, Einkommenssteuer
zu zahlen und eine regelmäßige, amtsärztliche Untersuchung
auf Tripper, Syphilis und HIV/Aids durchführen zu lassen.
An die 80 % der in Bordellen tätigen Prostituierten
kommen aus dem Ausland und benötigen eine spezielle
Arbeitserlaubnis, welche ihnen in Form eines speziellen Visums von der
zuständigen Fremdenpolizei ausgestellt wird. Dieses Visum gilt 3
bis 6 Monate und berechtigt ausschließlich, in der Prostitution
oder als Erotik-Tänzerin zu arbeiten, danach muss es gegen Gebühr
verlängert werden. Eine andere Tätigkeit kann mit diesem Visum
nicht aufgenommen werden.
Prostitution ist inzwischen auf der Branchenliste der Sozialversicherungsanstalt als Beruf anerkannt. Prostituierte sind in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert.
Jugendschutz und Volljährigkeit
Prostitution darf erst ab dem vollendeten 18.
Lebensjahr angeboten und auch erst ab der Volljährigkeit
in Anspruch genommen werden. Damit soll vom Gesetz her die sexuelle Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, um zu verhindern,
dass sie eine Überforderung, Abschreckung bzw. einen Missbrauch in
ihrem Entwicklungsverlauf erfahren.
Diskriminierung und Ausgrenzung
Menschen, die der Prostitution nachgehen, aus
welchen Gründen auch immer (z.B. Schulden, wirtschaftliche Gründe,
Abhängigkeit vom Partner, Zwang, Drogenproblematik, fehlende Arbeitsmöglichkeit
im Herkunftsland, Reiz und Neugier, Abenteuerlust, Hoffnung und Sehnsucht,
Flucht aus Familien- und/oder Beziehungswelten, etc.), erfahren kaum gesellschaftliche
Anerkennung.
Sie wagen es daher nicht, öffentlich zu ihrer
Tätigkeit Stellung zu nehmen, aus Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung,
Beschimpfung, Kriminalisierung und Benachteiligung. Dies alles sind leider
in unserer Gesellschaft berechtigte, allgegenwärtige Ängste,
die durch Klischees, Vorurteile und Tabuisierung der
Thematik aufrechterhalten werden.
Formen der Prostitution
Es gibt sowohl die heterosexuelle
als auch die homosexuelle Prostitution, beide Formen
werden sowohl von Frauen als auch von Männern angeboten und nachgefragt.
Weiters gibt es noch die transsexuelle Prostitution.
Männliche Prostituierte
werden z.B. Stricher oder auch Call Boys genannt. Auch für die weibliche
Prostitution gibt es verschiedenste umgangssprachliche Bezeichnungen
wie Hure und Nutte. Speziell diese Begriffe sind oft ausgrenzend und als
Beschimpfung gemeint und werden in unserer Gesellschaft oft mit dem Hintergrund,
jemanden verletzen zu wollen, eingesetzt.
Eine der häufigsten Formen der Prostitution
ist die heterosexuelle Prostitution von Frauen für
Männer, die in Österreich legal nur in genehmigten Bordellen
angeboten werden darf. Hier arbeiten Frauen oft 14-16 Stunden am Tag,
sechs bis sieben Tage in der Woche.
Die Frau kann bestimmen, welche sexuellen Dienstleistungen
sie anbieten möchte und welche nicht, auch ob sie diesem Kunden/Freier
einen Service anbieten möchte oder nicht, die Preise jedoch werden
vom Bordellbesitzer festgelegt, der die Arbeitszimmer
an die Damen vermietet. Für gewöhnlich wird hier ein hohes Fixum
verrechnet oder ca. 50 bis 75 Prozent der Einnahmen einbehalten. Ein Verdienst
für die Frau ergibt sich nur, wenn auch tatsächlich ein Kunde/Freier
eine sexuelle Dienstleistung mit einer Prostituierten kauft. Oftmals haben
Frauen in Bordellen jedoch auch die ganze Woche keinen Kunden, zahlen
aber Steuern und die laufenden Kosten.
Manche Freier kommen ins Bordell, um mit den Damen
etwas zu trinken. Dabei handelt es sich um alkoholische Getränke,
von denen die Damen auch Trinkprozente erhalten. Die
Gefahr, dabei alkoholabhängig zu werden, darf nicht unterschätzt
werden.
Über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen
von Menschen, die in Österreich in der Prostitution arbeiten, gibt
es kaum sachliche Information. Derzeit sind vier Sozialberatungsstellen
in Österreich ausschließlich für Prostituierte da: Sila und SOPHIE in Wien, Caritas Lena in Linz und in der Steiermark die SXA – Info.
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