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LIEBE & SEXUALITÄT
Prostitution

Die rechtliche Situation in Österreich
Jugendschutz und Volljährigkeit
Diskriminierung und Ausgrenzung
Formen der Prostitution

Der Begriff Prostitution leitet sich aus dem Lateinischen "prostare" (= sich anbieten) ab.

Prostituierte sind Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Geld oder auch materielle und nicht materielle Annehmlichkeiten anderen Menschen anbieten oder verkaufen. Mit Liebe hat eine solche sexuelle Dienstleistung nichts zu tun. Männer, die das Angebot von Prostituierten annehmen, werden im deutschen Sprachraum "Freier" genannt.

Manchmal werden junge Männer von Freunden oder Verwandten rund um den 18. Geburtstag auf einen Bordellbesuch eingeladen. Dahinter steckt häufig der eigene Voyeurismus des Einladenden, und deshalb sollte sich keiner gezwungen oder unter Druck gesetzt fühlen, unbedingt mal ein Bordell zu besuchen bzw. einen solchen Service in Anspruch zu nehmen.

Prostitution ist eine der ältesten Tätigkeiten der Welt und schwankte schon immer zwischen Anerkennung und Ablehnung. Historische Überlieferungen dazu gibt es bereits vor über 3000 Jahren, in Form der Tempelprostitution, der griechischen Hetären, der indischen Kamasutra-Meisterinnen, der Geishas in Japan, Marketenderinnen, Kurtisanen, etc.


Die rechtliche Situation in Österreich

Prostitution wird in allen Ländern dieser Erde unterschiedlich gesetzlich geregelt. In Österreich ist Prostitution unter bestimmten gesetzlichen Bestimmungen legal und wird als selbstständige Tätigkeit bezeichnet. Wir sprechen hier immer von freiwilliger Prostitution von Erwachsenen – Kinderprostitution und Zwangsprostitution sind weltweit verboten und strafbar!

Prostituierte sind in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, sich registrieren zu lassen, Einkommenssteuer zu zahlen und eine regelmäßige, amtsärztliche Untersuchung auf Tripper, Syphilis und HIV/Aids durchführen zu lassen.

An die 80 % der in Bordellen tätigen Prostituierten kommen aus dem Ausland und benötigen eine spezielle Arbeitserlaubnis, welche ihnen in Form eines speziellen Visums von der zuständigen Fremdenpolizei ausgestellt wird. Dieses Visum gilt 3 bis 6 Monate und berechtigt ausschließlich, in der Prostitution oder als Erotik-Tänzerin zu arbeiten, danach muss es gegen Gebühr verlängert werden. Eine andere Tätigkeit kann mit diesem Visum nicht aufgenommen werden.

Prostitution ist inzwischen auf der Branchenliste der Sozialversicherungsanstalt als Beruf anerkannt. Prostituierte sind in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert.


Jugendschutz und Volljährigkeit

Prostitution darf erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr angeboten und auch erst ab der Volljährigkeit in Anspruch genommen werden. Damit soll vom Gesetz her die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, um zu verhindern, dass sie eine Überforderung, Abschreckung bzw. einen Missbrauch in ihrem Entwicklungsverlauf erfahren.

Diskriminierung und Ausgrenzung

Menschen, die der Prostitution nachgehen, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Schulden, wirtschaftliche Gründe, Abhängigkeit vom Partner, Zwang, Drogenproblematik, fehlende Arbeitsmöglichkeit im Herkunftsland, Reiz und Neugier, Abenteuerlust, Hoffnung und Sehnsucht, Flucht aus Familien- und/oder Beziehungswelten, etc.), erfahren kaum gesellschaftliche Anerkennung.

Sie wagen es daher nicht, öffentlich zu ihrer Tätigkeit Stellung zu nehmen, aus Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung, Beschimpfung, Kriminalisierung und Benachteiligung. Dies alles sind leider in unserer Gesellschaft berechtigte, allgegenwärtige Ängste, die durch Klischees, Vorurteile und Tabuisierung der Thematik aufrechterhalten werden.


Formen der Prostitution

Es gibt sowohl die heterosexuelle als auch die homosexuelle Prostitution, beide Formen werden sowohl von Frauen als auch von Männern angeboten und nachgefragt. Weiters gibt es noch die transsexuelle Prostitution.

Männliche Prostituierte werden z.B. Stricher oder auch Call Boys genannt. Auch für die weibliche Prostitution gibt es verschiedenste umgangssprachliche Bezeichnungen wie Hure und Nutte. Speziell diese Begriffe sind oft ausgrenzend und als Beschimpfung gemeint und werden in unserer Gesellschaft oft mit dem Hintergrund, jemanden verletzen zu wollen, eingesetzt.

Eine der häufigsten Formen der Prostitution ist die heterosexuelle Prostitution von Frauen für Männer, die in Österreich legal nur in genehmigten Bordellen angeboten werden darf. Hier arbeiten Frauen oft 14-16 Stunden am Tag, sechs bis sieben Tage in der Woche.

Die Frau kann bestimmen, welche sexuellen Dienstleistungen sie anbieten möchte und welche nicht, auch ob sie diesem Kunden/Freier einen Service anbieten möchte oder nicht, die Preise jedoch werden vom Bordellbesitzer festgelegt, der die Arbeitszimmer an die Damen vermietet. Für gewöhnlich wird hier ein hohes Fixum verrechnet oder ca. 50 bis 75 Prozent der Einnahmen einbehalten. Ein Verdienst für die Frau ergibt sich nur, wenn auch tatsächlich ein Kunde/Freier eine sexuelle Dienstleistung mit einer Prostituierten kauft. Oftmals haben Frauen in Bordellen jedoch auch die ganze Woche keinen Kunden, zahlen aber Steuern und die laufenden Kosten.

Manche Freier kommen ins Bordell, um mit den Damen etwas zu trinken. Dabei handelt es sich um alkoholische Getränke, von denen die Damen auch Trinkprozente erhalten. Die Gefahr, dabei alkoholabhängig zu werden, darf nicht unterschätzt werden.

Über die tatsächlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen, die in Österreich in der Prostitution arbeiten, gibt es kaum sachliche Information. Derzeit sind vier Sozialberatungsstellen in Österreich ausschließlich für Prostituierte da: Sila und SOPHIE in Wien, Caritas Lena in Linz und in der Steiermark die SXA – Info.

 
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